Sollten Sie Hilfe oder Beratung benötigen, wenden Sie sich gern an uns.
Zunächst ist in allen Fragen natürlich die Klassenlehrkraft für Sie zuständig. Sie wird Ihnen gern helfen und bei Problemen zusätzliche Unterstützung einholen.
Wir haben die pädagogischen Themengebiete untereinander aufgeteilt, so dass Sie sich für weiterführende Fragen gern an folgende Lehrkräfte wenden können:
Frau Petrich (
Sprachlernberaterin ): Sprache, Lesen und Rechtschreiben.
Frau Kristan (
Sonderpädagogin ): Sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen, Sprache und Verhalten
Frau Reichen (
Förderkoordinatorin ): Deutsch, Mathe
Frau Lindemann (
Schulleiterin ): allgemeine Beratung, Kontakt zum ReBBZ.
Wir bieten Ihnen vertrauliche Gespräche an.
Den Kontakt erfragen Sie bitte über unser Büro.
An der Schule Zollenspieker werden die Kinder vielfältig gefördert und gefordert.
Damit wir frühzeitig Unterstützungsbedarf feststellen können, führen wir ab der ersten Klasse Tests in den Fächern Deutsch und Mathematik durch.
Im Fach Deutsch stützen wir uns vornehmlich auf die Hamburger Schreibprobe (Rechtschreibung) und den Stolperwörter-Test (Lesen).
In Mathematik führen wir den Hamburger Rechentest durch.
Die Testergebnisse sind Grundlage der Verteilung unserer Förderressourcen und Förderstunden.
Förderung findet an der Schule Zollenspieker sehr unterschiedlich statt:
• Im Rahmen von doppelt besetzten Unterrichtsstunden erhalten die Kinder Einzelförderung oder Kleingruppenförderung. Diese Förderung dauert nicht immer eine Schulstunde und wechselt nach Rücksprache mit den Klassen- und Fachlehrkräften.
• Die additive (zusätzliche) Sprachförderung findet in der 7. Stunde statt. Die Kinder arbeiten nach Absprache mit der Deutschlehrkraft an festgelegten Themen. Die Eltern erhalten über die Förderzeit eine Nachricht. Die Förderung ist verpflichtend.
• Nach den Zeugniskonferenzen werden die zusätzlichen Förderstunden aus dem Bereich „Fördern statt Wiederholen“ verteilt. Auch hier erhalten die Eltern eine Nachricht. Die Förderstunden sind verpflichtend.
• Ist bei einem Kind sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt, erhält es in den Klassen 1 und 2 sonderpädagogische Förderung in den Bereichen Lernen, Sprache und Verhalten. Die Förderung erteilen die Sonderpädagogin oder eine Erzieherin.